AGB Kurs
Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Versäumt die Kursteilnehmerin oder ihr Partner einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin oder ihr Partner nicht teilgenommen haben. Die Hebamme stellt die versäumten Stunden privat in Rechnung. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Für die Kursabende mit Partner berechnet die Hebamme eine Partnergebühr. Die Gebühr ist vor Kursbeginn zu überweisen. Die Hebamme stellt eine Rechnung aus, die bei der Krankenkasse des Partners eingereicht werden kann.
Bei gesetzlich versicherten Kursteilnehmerinnen rechnet die Hebamme die Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Gebührenordnung richtet sich nach der geltenden Vergütungsvereinbarung nach § 134 a SGB V. Für Privatversicherte richtet sich die Gebühr nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des Landes Hessen. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.